Bei der Verlegung der Glasfaserleitung der Deutschen Glasfaser hat der beauftragte Sub-Unternehmer sich nicht an die vorgegebene Leitungstiefe von 120 cm gehalten.
Diese Tiefe ist erforderlich, damit bei der Sanierung der B258 die Glasfaserleitung nicht beschädigt werden kann. Der Landesbetrieb Straßen NRW hat die DG bereits mehrfach aufgefordert die Leitungstiefe anzupassen. Bisher ist die DG der Aufforderung nicht nachgekommen. Sie hat an den damals beauftragten Subunternehmer verwiesen. Dieser lehnt die Nachbesserung aber ab. Die DG hat jetzt ein anderes Unternehmen mit der Ausführung beauftragt.
Die Sanierung der B258 soll Ende März 2024 starten. Bis dann muss die Maßnahme abgeschlossen sein. Sollte die DG es nicht schaffen die Leitung fristgerecht zu ändern, müsse sie die Kosten, die durch die Verzögerung entstehen übernehmen.
Meine Meinung dazu:
Dies kann in meinen Augen nur gelingen, wenn lediglich die Zuleitungen zu den POPs (Konzen, Kirchbruch Ecke Trierer Str; Imgenbroich Karweg Ecke Am Windrad) betroffen sind. Sollten die Leitungen, die zu den Hausanschlüssen führen betroffen sein, müssen alle Hausanschlüsse in der Trierer Straße geändert werden. Dies ist in dem engen Zeitrahmen illusorisch.
Weitere Infos dazu gibt es in der AZ / den AN (aktuell hinter einer Paywall).